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Mit einer europaweit vielbeachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht nur für verfassungswidrig sondern auch für nichtig erklärt.
Eine von dem Internetanbieter Tipp24 AG eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen in den Bundesländern Berlin und Niedersachsen aus dem Glücksspielstaatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen.
Die 35. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat mit Urteil vom 07. Juli 2008 eine gegen den Vermittler von privaten Sportwetten gerichtete Untersagungsverfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten aufgehoben. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verfügung an den seit dem 1. Januar 2008 geltenden Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages zu messen sei. In Berlin wurde dieser durch das Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel umgesetztz.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Rechtsstreit des Hamburger Anbieters Tipp24 AG gegen das Land Berlin ein entscheidendes Urteil gefällt. Nach Ansicht des Gerichts sind zentrale Vorschriften aus dem Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) auf gewerbliche Lotto-Spielvermittler unanwendbar, da sie eine unverhältnismäßige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit enthalten. Es ist eines der ersten Urteile dieser Art in einem Hauptsacheverfahren und für somit für Tipp24 und andere Anbieter von besonderer Bedeutung.
Von Rechtsanwalt Hauke Flamming